I. Baudurchführungsinformationen:
Bauliche Voraussetzungen
Ein tragfähiger, frostsicherer und ebener Untergrund sowie glatte anschlussfähige waage- und senkrechte Wände sind Voraussetzung für die Montage. Der Unterbau muss geeignet sein, die zusätzlichen zur Eigenlast auftretenden Lasten (Schneelast, Windeinwickrung etc.) in jeder Richtung verzugsfrei aufnehmen zu können. Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Mauerwerk als auch der Boden selten im Lot bzw. in der Waage sind, daher können Abstände, Öffnungen und Spalten verbleiben. Die dadurch erforderlichen Blecharbeiten und Bleche sind im Preis nicht enthalten, falls nicht explizit im Angebot ausgewiesen. Der Aufwand und die Notwendigkeit werden mit dem Bauherren/der Bauherrin nach erfolgter Montage besprochen und können gerne separat beauftragt werden. Anpassungsarbeiten werden laut gültigem Regiestundensatz der SUNHOUSE Wintergärten GmbH von derzeit EUR 90,00 (inklusive MwSt.) pro Facharbeiter verrechnet.
Baubewilligung
Die Klärung ob eine Baubewilligung notwendig ist, obliegt dem Bauherrn/der Bauherrin. Falls erforderlich, erstellt die SUNHOUSE Wintergärten GmbH den kompletten Einreichplan und alle zusätzlich notwendigen Unterlagen. Die Gebühren sind vom Bauherrn/Bauherrin (Bauwerber) zu tragen. Ebenso ist die Baueinreichung/Bauanzeige durch den Bauwerber vorzunehmen.
Auftrags- und Planbestätigung
Bitte beachten Sie, dass die SUNHOUSE Wintergärten GmbH keine Schritte, die über die allgemeine Beratungsleistung hinausgehen unternimmt, ohne vorher den schriftlichen Auftrag des Bauherrn/der Bauherrin einzuholen. Auch wird die Produktion erst nach der Planabnahme seitens des Bauherrn/der Bauherrin gestartet. Für daraus resultierende zeitliche Verzögerungen kann seitens der SUNHOUSE Wintergärten GmbH keine Verantwortung übernommen werden. Die Gewährleistungspflichten der SUNHOUSE Wintergärten GmbH werden dadurch nicht beeinflusst.
Lieferung/Montage
Die voraussichtlichen Liefer- und Montagetermine werden mit Ihrem SUNHOUSE Berater bei der Auftragserteilung abgesprochen. Der genaue Liefer- und Montagetermin wird zirka 1-2 Wochen im Vorhinein telefonisch oder schriftlich mit dem Bauherrn/Bauherrin vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass der Kunde verantwortlich ist, dass seine Brand.-u. Sicherheitstechnischen Anlagen, während der ganzen Montagezeit, teilweise oder komplett deaktiviert werden. Auch für die Bereitstellung einer Brandwache ist der Kunde zuständig (wenn notwendig). Für etwaige Fehl- und Täuschungsalarme und daraus folgenden Kosten (auch Stehzeiten, von unserem Personal), gehen zu Lasten des Kunden.
Wir ersuchen sie auch unseren Mitarbeiten Zugang zu Strom sowie Sanitäranlagen (Trinkwasser, Toilette) zu gewähren. Falls nicht möglich ist dies kostenpflichtig beizustellen. Wir ersuchen sie daher um Vorabinformation.
Bestehende Baumängel und Bauschäden
Vorhandene, versteckte Mängel und Schäden an bereits bestehenden Baukörpern sind unbedingt vorab bauseitig zu prüfen. Für daraus resultierende Schäden am bestehenden Baukörper, sowie dem von SUNHOUSE Wintergärten GmbH errichteten Baukörper kann keine Haftung und/oder Gewährleistung übernommen werden.
Temperaturunterschiede
Durch hohe Temperaturunterschiede und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit kann es zeitweise zu einer oberflächlichen Kondenswasserbildung kommen. Diese ist unvermeidbar und wird durch aktives Lüften wieder beseitigt.
Zusatzvereinbarungen und Änderungen
Sehr gerne können Änderungen in der Bauausführung vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen können, welche die Investitionssumme verändern. Daher bedürfen alle Zusatzvereinbarungen und Abänderungen einer schriftlichen Auftragsänderungsbestätigung seitens der SUNHOUSE Wintergärten GmbH.
Garantierichtlinien
Der SUNHOUSE Montageleiter übergibt dem Bauherrn/Bauherrin nach Fertigstellung und schriftliche Abnahme des Baukörpers durch den Bauherrn/die Bauherrin ein Begleitschreiben mit umfangreichen Pflege- und Garantieinformationen.
Qualitätssicherung
Das bewährte SUNHOUSE System wird nach den strengen Richtlinien der ÖNORM EN 1090 – Ausführungsklasse 1, in Marchtrenk, Oberösterreich produziert. Die Qualität wird laufend von der TÜV AUSTRIA SERVICES GmbH überprüft und per Zertifikat bestätigt. Die Firma SUNHOUSE ist auch mit dem Österreichischen Qualitäts-Gütesiegel als Österreichischer Musterbetrieb ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel bürgt für die höchsten Produktions- und Montagestandards von SUNHOUSE.
Datenschutzerklärung
Datenspeicherung: Die Daten Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, gekaufte Waren und Kaufdatum werden zur Vertragserfüllung, Produkthaftungs- sowie Gewährleistungszwecke gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Sie erreichen uns für Datenschutzauskünfte unter der Tel: +43 7243 583 42 0 oder per E-Mail: office@sunhouse.at, oder postalisch: Sunhouse Wintergärten GmbH, Leithenstraße 41, 4614 Marchtrenk, Österreich.
II. Allgemeines:
1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Sunhouse Wintergärten GmbH. Abweichende Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung des Lieferanten unwirksam.
2. Die Sunhouse Wintergärten GmbH ist an ihr Angebot 30 Tage nach dessen Abgabe gebunden. Diese Bindung erlischt allerdings, sofern sich in dieser Zeit aufgrund unvorhergesehener Lohn- und Materialpreissteigerungen eine Überschreitung des Angebotes von mind. 5% ergeben würde.
3. Alle Preise gelten ab Werk, inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4. Von Sunhouse Wintergärten GmbH übermittelte Entwürfe und Zeichnungen dürfen nur mit deren Genehmigung dritten Personen zugänglich gemacht werden.
5. Mehrkosten bei Liefer- und Montageverzögerungen, die durch den Besteller verursacht worden sind, kann die Sunhouse Wintergärten GmbH gesondert in Rechnung stellen.
6. Maurerarbeiten sind vom Besteller auf dessen Kosten durchzuführen. Die Kosten der Montage, der Lieferung sowie des fachgerechten Anschlusses der bestellten Lieferung an bestehende Baulichkeiten jedweder Art sind vom Besteller gesondert zu vergüten (je nach Vereinbarung). Arbeiten an vorhandenen Einbauten wie zum Beispiel Versetzen von Markisen hat der Besteller auf eigene Kosten zu veranlassen. Erforderliche Gerüste, Kräne, Hebebühnen und dergleichen hat der Besteller auf eigene Kosten bei- und aufzustellen.
7. Über den Auftrag hinausgehende Mehrleistungen und Nachtrags-arbeiten sind vom Besteller separat zu bezahlen.
8. Regieleistungen sind nach den angefallenen Stunden und dem angefallenen sonstigen Aufwand zu bezahlen – der gültige Regiekostensatz beträgt EUR 90,00 pro Stunde, pro Monteur inkl. 20% Mehrwertsteuer.
9. Den erforderlichen Kraft- und Lichtstrom hat der Besteller auf seine Kosten beizustellen.
10. Sollte trotz aufrechter Baugenehmigung auf Einspruch eines Nachbarn eine Einstellung des Bauvorhabens erfolgen, so ist in jedem Fall der gesamte Auftragswert zu bezahlen.
11. Angemessene Reisezeiten von Sunhouse Mitarbeitern gelten als Arbeitszeiten und werden lt. gültigen Regiekostensatz oder gültiger vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.
III. Lieferung:
1. Die Lieferzeit beginnt erst nach dem Vorliegen des vom Besteller genehmigten Planes, der allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen und nach dem Abschluss aller vom Besteller vor der Lieferung zu erbringenden Leistungen.
2. Höhere Gewalt und sonstige der Bestimmung des Lieferanten nicht unterliegende Behinderungen der Erzeugung oder Ablieferung verlängern die Lieferzeit, ohne dass der Besteller hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.
3. Im Falle eines von Sunhouse Wintergärten GmbH verschuldeten mindestens vierzehntägigen Lieferverzuges kann der Besteller unter Setzung einer mindestens zehntägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzugs der Sunhouse Wintergärten GmbH sind ausgeschlossen.
4. Der Besteller hat die Leistungen der Sunhouse Wintergärten GmbH unverzüglich zu überprüfen und in die Augen fallende Mängel unverzüglich zu rügen, widrigenfalls ein Recht auf Ersatz dieser Mängel ausgeschlossen ist.
5. Nach Erbringung der Leistungen durch die Sunhouse Wintergärten GmbH gehen alle Risiken und Kosten der Lagerung zu Lasten des Bestellers. Auch bei erfolgter Teilleistung geht dieses Risiko auf den Besteller über.
IV. Zahlung:
1. Ein Drittel des vereinbarten Preises ist bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Maßkontrolle durch die Sunhouse Wintergärten GmbH und ein Drittel bei Übergabe der Ware und Leistungen fällig, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Monteure und Mitarbeiter der Firma Sunhouse sind nicht inkassoberechtigt (Registrierkassenpflicht). Die Sunhouse Wintergärten GmbH ist berechtigt, ihre Leistung bis zur entsprechenden Zahlung zurückzubehalten. Bei Poolabdeckungen sind die Hälfte je bei Auftragserteilung und nach Übergabe der Ware und Leistung fällig.
2. Gerät der Besteller mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug oder in Annahmeverzug, so tritt Terminverlust ein. Für die offenen Beträge sind ab Eintritt des Verzuges 12 % Zinsen p.a. zu vergüten. Der Verzug des Bestellers berechtigt die Sunhouse Wintergärten GmbH auch zum Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für den Besteller.
3. Lässt der Besteller die Nachfrist ungenutzt, ist die Sunhouse Wintergärten GmbH berechtigt, 30 % der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer als Nichterfüllungsschaden zu begehren. Daneben hat der Besteller jedenfalls angearbeitete Teile der bestellten Lieferung entsprechend den vereinbarten Preisen zu bezahlen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Leistungen Eigentum der Sunhouse Wintergärten GmbH.
Bei Veräußerung solcher Vorbehaltsware hat der Besteller seine Zahlungsansprüche gegen den Dritten (Käufer) bis zur Höhe der offenen Forderung der Sunhouse Wintergärten GmbH abzutreten.
4. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der gelieferten Ware durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Sunhouse Wintergärten GmbH hinzuweisen und diese von der Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme unverzüglich zu verständigen.
Wird über das Vermögen des Bestellers der Konkurs, ein gerichtliches Vorverfahren oder Ausgleichsverfahren eröffnet, fallen die eingeräumten Rabattsätze, Zahlungsziele und sonstige Vergütungen weg. Dies gilt auch bei Durchführung eines außergerichtlichen Ausgleiches.
5. Kostenvoranschläge und von der Sunhouse Wintergärten GmbH zur Angebotsabgabe erstellte Pläne sind vom Besteller zu bezahlen. Bei Auftragserteilung werden allerdings diese Kosten in Abzug gebracht. Der Sunhouse Wintergärten GmbH für die Erlangung baubehördlicher Genehmigungen entstehende Kosten hat der Besteller jedenfalls zu ersetzen, auch wenn es zu keiner Genehmigung kommt.
V. Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Konsumenten):
Hat der Besteller seine Vertragserklärung weder in den von der Sunhouse Wintergärten GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen, noch bei dem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Sunhouse Wintergärten GmbH, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Besteller, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Diese Belehrung ist dem Besteller anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Aufträge, die aufgrund einer Anforderung des Kunden für einen Besuch in seinem Wohnhaus zustande kommen, gelten als nicht rücktrittsberechtigt.
Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Sunhouse Wintergärten GmbH oder ein mit ihr zusammenwirkender Dritter den Besteller im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Lieferanten für seine geschäftlichen Zwecke benutzten Räume gebracht hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Das Rücktrittsrecht steht dem Besteller nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Sunhouse Wintergärten GmbH oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.
VI. Haftung/Gewährleistung
1. Werden vom Besteller Pläne mit Maßangaben beigestellt, so haftet er für die Richtigkeit, soweit nicht Naturmaß vereinbart wurde. Ebenso haftet der Besteller für die maßgetreue Ausführung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen.
2. Die dazu von der Sunhouse Wintergärten GmbH anzufertigenden erforderlichen Zeichnungen, ausgenommen Pläne, hat der Besteller gesondert zu vergüten.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 2 Jahre für bewegliche Bauteile und 3 Jahre für unbewegliche Bauteile ab Übergabe der Lieferung an den Besteller. Die Sunhouse Wintergärten GmbH haftet dem Besteller nach ihrer Wahl nur für Verbesserung, allenfalls Ersatz sowie für Nachtrag des Fehlenden. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung. Darüber hinaus haftet die Sunhouse Wintergärten GmbH nur für grobes Verschulden. Die Erfüllung einer Gewährleistungspflicht der Sunhouse Wintergärten GmbH löst keine neue Gewährleistungsfrist aus. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
4. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, Mängelrügen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für Mängel oder Schäden in Folge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder aus Umständen, die außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegen, haftet die Sunhouse Wintergärten GmbH nicht.
6. Gewährleistungs- und alle sonstigen Ersatzansprüche des Bestellers erlöschen, wenn er Mängelbehebungen ohne Zustimmung der Sunhouse Wintergärten GmbH eigenmächtig vornehmen lässt.
7. Erfolgt eine Lieferung aufgrund von Angaben, Zeichnungen und Plänen oder Modellen des Bestellers, so haftet die Sunhouse Wintergärten GmbH nur für plangemäße Erstellung nach diesen Vorgaben. Für Zeichenfehler des Bestellers oder andere Fehler anderer Professionisten haftet die Sunhouse Wintergärten GmbH nicht.
VII. Sonstiges:
1. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde verantwortlich ist, dass seine Brand.-u. Sicherheitstechnischen Anlagen, während der ganzen Montagezeit, teilweise oder komplett deaktiviert werden. Auch für die Bereitstellung einer Brandwache ist der Kunde zuständig (wenn notwendig). Für etwaige Fehl.- und Täuschungsalarme und daraus folgenden Kosten (auch Stehzeiten, von unserem Personal), gehen zu Lasten des Kunden.
2. Unseren Monteuren ist Zugang zu Strom sowie Sanitäranlagen (Trinkwasser, Toilette) zu gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, wird dies auf Kosten des Bauherrn-in extern zur Verfügung gestellt.
3. Sollte aufgrund der statischen Berechnung der bestellten Konstruktion eine Abweichung von der vereinbarten Form der Ausführung des Liefergegenstandes notwendig werden, so verpflichtet sich die Sunhouse Wintergärten GmbH, die erforderlichen Änderungen im Plan vorzunehmen und dabei den Wünschen des Bestellers unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse Rechnung zu tragen. Mit der Ausführung des geänderten Planes verbundene Mehrleistungen sind vom Besteller zusätzlich zu vergüten. Eine derartige Planänderung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt.
Wenn sich aufgrund der von der Sunhouse Wintergärten GmbH vorgenommenen Vermessung ergibt, dass die veranschlagten Montagekosten überschritten werden und eine Einigung mit dem Besteller über einen Aufpreis nicht zustande kommt, ist die Sunhouse Wintergärten GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Abbildungen und Anzeigen sind nur maßgebend, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Auftrages werden.
5. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragsteile ist ausschließlich Wels.
6. Newsletter: Sie erklären sich nachstehend einverstanden einen Newsletter von Sunhouse Wintergärten GmbH per E-Mail zu erhalten und zu abonnieren. Die Einwilligung kann jederzeit wiederrufen und der Newsletter storniert werden. Senden sie uns dazu ihren Wiederruf oder ihre Stornierung an: office@sunhouse.at. Sie erhalten daraufhin umgehend keinen Newsletter von Sunhouse mehr.